Neben der Mitgliederversammlung bildet der 7-köpfige Aufsichtsrat (AR) in der von „Zukunft Blau-Schwarz“ vorgeschlagenen Struktur mit Sicherheit das stärkste Vereinsorgan – vollkommen zurecht drehen sich daher auch viele Diskussionen der letzten Wochen um dieses Gremium.
Unser Satzungsvorschlag möchte nach dem Vorbild anderer Profivereine in der Tat den AR auch beim 1. FC Saarbrücken e.V. mit größeren Befugnissen ausstatten, die im Umkehrschluss eine größere und breitere Expertise unter den gewählten Aufsichtsräten erfordern. Befördert werden soll solch eine qualifizierte Besetzung des Aufsichtsrats unter anderem durch eine transparentere und zeitlich klar definierte Bewerbungsphase im Vorfeld der AR-Wahlen.
Im Folgenden gehen wir auf diese und weitere Aspekte rund um den neuen Aufsichtsrat in der von „Zukunft Blau-Schwarz“ vorgeschlagenen Vereinsstruktur ein und räumen auch mit einigen personellen Fragen auf, die immer wieder in Bezug auf die Kampagne kursieren.
Die neuen Aufgaben des Aufsichtsrats
Schon in der jetzigen Struktur des 1. FCS bestellt der Aufsichtsrat mit dem Präsidium bestehend aus Präsident, Vizepräsident und Schatzmeister die operativ tätigen Vereinsfunktionäre. Auch heute schon obliegt dem AR also die Verantwortung, bei der Auswahl der wichtigsten Entscheidungsträger ein glückliches Händchen zu haben. Oder anders formuliert: Auch nach derzeitiger Satzung hat der von den Mitgliedern gewählte AR bereits die alleinige Macht über die Besetzung der Vereinsführung zu entscheiden.

Was also soll sich nach unseren Vorschlägen für den neuen AR überhaupt ändern? Zunächst ist die Bestellung der nun operativ tätigen Vorstände nicht mehr wie beim derzeitigen Präsidium zwingend an die Legislaturdauer von drei Jahren geknüpft, stattdessen erlauben die individuell zu schließenden Verträge mit den verschiedenen Vorständen eine größere, im heutigen Profigeschäft oftmals notwendige Flexibilität bei Einstellungen. Die im Zuge dessen gemeinsam zu treffenden Zielvereinbarungen geben dem AR darüber hinaus die Möglichkeit stärkeren Einfluss darauf zu nehmen, in welche Richtung die Vorstände den Verein konkret führen.
Die Erreichung dieser Ziele ist wiederum klar messbar und zu kontrollieren, bei eindeutigen Abweichungen davon, Stillstand oder Verfehlungen ist eine Entlassung möglich. Auch die Einstellung und Kündigung weiterer Mitarbeiter (mit der wichtigen Ausnahme von Angestellten im sportlichen Bereich) obliegt der Kontrolle des AR, um auch innerhalb der Ressorts möglicher Vetternwirtschaft vorzubeugen und Einstellungen nach bestmöglicher Qualifikation zu gewährleisten. Nach Bestenauslese hat natürlich auch der AR bei der Einstellung der Vorstände zu verfahren, was mit der Pflicht die Stellen öffentlich auszuschreiben für die Mitgliedschaft transparenter nachvollziehbar wird.

Während der Aufsichtsrat in der heutigen Struktur also im Wesentlichen lediglich über drei Namen entscheidet, in deren Hände er die Geschicke des Vereins für drei Jahre legt, verfügt der AR nach neuer Satzung über weitaus konkretere Möglichkeiten zur Mitsprache, Ausgestaltung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der Vorstände.
Vergleiche zu anderen Vereinen
Diese neue Vereinsstruktur inklusive der erweiterten Kompetenzen des Aufsichtsrats ist nicht ungewöhnlich im deutschen Profifußball. Im Gegenteil weist die von „Zukunft Blau-Schwarz“ vorgeschlagene Satzung große Ähnlichkeit mit der seit vielen Jahren etablierten und erprobten Praxis in einer ganzen Reihe von Vereinen auf.

In all diesen eingetragenen Vereinen wählt die Mitgliederversammlung den (Großteil des) Aufsichtsrat, welcher wiederum die operativen Vorstände (oder Geschäftsführer) bestellt, kontrolliert und über die Details der Anstellung wie z.B. Vertragsmodalitäten oder getroffene Zielvereinbarungen entscheidet. Auch die weiteren Befugnisse des Aufsichtsrats in diesen Vereinen sind vergleichbar zum Vorschlag von „Zukunft Blau-Schwarz“, in einigen Fällen sogar noch weitgehender.
Einen detaillierteren Vergleich der von „Zukunft Blau-Schwarz“ vorgeschlagenen Gremienstruktur zu derer anderer Profivereine werden wir in den kommenden Tagen finalisieren und hier sowie über unsere anderen Kanäle veröffentlichen.
Veränderte Arbeit im neuen Aufsichtsrat
Mit den neuen Befugnissen des Aufsichtsrats wird sich natürlich auch die Arbeit des Gremiums teilweise verändern. Insbesondere rund um die Einstellung der Vorstände, die mit Vertragsschließung und Aushandlung der Zielvereinbarungen verbunden ist, wird auf den AR eine inhaltlich wie zeitlich aufwendigere Aufgabe zukommen. Wie genau sich die Arbeit gestaltet bestimmt neben der Satzung die zu Beginn einer Amtszeit gegebene Geschäftsordnung. Hierin kann insbesondere geregelt werden, wer für den Einstellungsprozess welcher Ressorts (haupt)verantwortlich ist: Nicht jedes AR-Mitglied muss bei jedem Vorstellungsgespräch zugegen sein, ein Mitglied mit Expertise im wirtschaftlichen Bereich nicht unbedingt die Zielvereinbarungen für den Vorstand Sport miterarbeiten.
Für die Kontrolle der eingestellten Vorstände verfügt das Gremium wie oben ausgeführt über erweiterte Befugnisse. Hier ist der neue AR gefragt diese auch proaktiv zu nutzen und die Tätigkeit der Entscheidungsträger im operativen Bereich ganzjährig, statt nur bei der Einreichung der Lizenzierung und des damit verbundenen Haushaltsplans zu überwachen. Diese zusätzlichen Gestaltungsspielräume machen das Engagement im AR aber gleichzeitig auch attraktiver für qualifizierte Kandidaten.
Als Kampagne hatten wir die Möglichkeit mit Tim Greiner Mai, Aufsichtsratsmitglied bei Fortuna Düsseldorf zu sprechen. Wie oben ausgeführt weisen die Strukturen in Düsseldorf durchaus einige Gemeinsamkeiten mit den von „Zukunft Blau-Schwarz“ unterbreiteten Vorschlägen auf, insbesondere die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats ähneln sich stark. Zum Arbeitsalltag des Aufsichtsrats sagt Mai im Gespräch mit uns unter anderen:
„Damit der Aufsichtsrat seine Aufgabe als Kontrollgremium erfüllen kann, braucht es bestimmte Strukturen und Funktionen. […] Und ja, es handelt sich um ein Ehrenamt. Aber es ist eines, das man gerne für seinen Verein übernimmt und für das man bereit ist, die nötige Zeit zu geben.“
Das gesamte Gespräch mit Tim Mai findet ihr hier in unserer neuen Rubrik „Expertenstimmen“:
Ein vielseitig besetztes Gremium
Für diese veränderte und anspruchsvollere Arbeit im neuen Aufsichtsrat muss dieser über eine breite Expertise in vielfältigen Bereichen verfügen. Die erweiterten Aufgaben und größeren Gestaltungsmöglichkeiten erfordern vom AR qualifizierte Einschätzungen zur Situation rund um den und im Verein, zu kommenden Herausforderungen sowie zu den Anforderungen an künftige Vorstände. Bewerber und deren spätere Arbeit müssen auf der Grundlage realistischer und sinnvoller Zielvereinbarungen beurteilt werden – und dies in all den verschiedenen Geschäftsbereichen von Finanzen über Sport bis hin zu Marketing, Strategie und Vertrieb.
Dazu muss der neue Aufsichtsrat vielseitig und diversifiziert besetzt werden. Weder ein Gremium rein aus Wirtschaftsvertretern noch eines lediglich aus ehemaligen Fußballprofis und schon gar nicht eines aus sieben Ultras wird hier erfolgreiche Aufsichtsratsarbeit leisten können. Stattdessen sollte aus unserer Sicht eine vielseitige Zusammensetzung des AR angestrebt werden:

Diese Aufteilung kann natürlich lediglich als grobe Richtlinie dienen und die demokratische Wahl der Aufsichtsräte obliegt am Ende niemand anderem als der Mitgliederversammlung. Wir als „Zukunft Blau-Schwarz“ und auch die Virage Est als Initiatorin der Kampagne orientieren uns aber selbstverständlich auch selbst an diesem Vorschlag. Künftige Wahlempfehlungen werden auf eine solche Diversifizierung abzielen und auch die Zahl möglicher Kandidaten aus der Fanszene wird sich danach richten – eine Besetzung des Aufsichtsrats rein mit Fanvertretern wird es also sicher nicht geben!
Weitgehender personeller Neubeginn
„Zukunft Blau-Schwarz“ ist und bleibt eine Sachkampagne mit dem Ziel den 1. FC Saarbrücken e.V. strukturell weiterzuentwickeln – vollkommen unabhängig von Namen, Köpfen und Personen. Daher war es auch nie unser Anliegen sich an Diskussionen zu einzelnen Personalien zu beteiligen, die Strukturfrage sollte im Mittelpunkt stehen. Und doch rissen die personellen Spekulationen um unsere Kampagne bis heute nicht gänzlich ab, weshalb wir uns an dieser Stelle kurz und einmalig zu dieser Frage äußern wollen.
Mit Blick auf die vorgeschlagene und notwendige Diversifizierung und Qualifizierung des AR ist es naheliegend, dass dies (zumindest mittelfristig) eine weitgehende personelle Neubesetzung erfordern wird. Wir sind davon überzeugt, dass sich in der neuen Struktur mit erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten qualifizierte Kandidaten mit Verbundenheit zum Verein für das ehrenamtliche Engagement im AR finden lassen werden. Darüber hinaus teilen wir die weit verbreitete Meinung unter der Mitgliedschaft, dass über die strukturellen Veränderungen hinaus ein personeller Neustart dem Verein in vielerlei Hinsicht gut täte. Insbesondere sehen wir den aktuell operativ tätigen Vizepräsidenten Salvo Pitino sowie Schatzmeister Dieter Weller in keinerlei Funktionärsrolle in der von „Zukunft Blau-Schwarz“ vorgeschlagenen Gremienstruktur – weder als Aufsichtsrat noch als einer der hauptamtlichen Ressortvorstände.
Auch diese Entscheidung liegt aber natürlich einzig und allein in den Händen der Mitgliederversammlung bzw. im Falle der Vorstände dann in der Macht des gewählten Aufsichtsrats.
Die Bewerbung zum Aufsichtsrat
Um die sorgfältige Besetzung des wichtigen Aufsichtsrats zu gewährleisten, spricht sich „Zukunft Blau-Schwarz“ für einen transparenteren, umfassenderen und klarer definierten Bewerbungsprozess der Kandidaten aus. Im Gegensatz zu der bisherigen Praxis, in der die AR-Kandidaten sich vor allem in einer kurzen Vorstellung am Abend der Mitgliederversammlung präsentierten, schlagen wir vor Wege zu etablieren, die es der Mitgliedschaft erlauben sich bereits frühzeitig ausführlich mit den zur Wahl stehenden Personen auseinander zu setzen.

Für die Organisation und Durchführung dieser Dinge sehen wir zwar grundsätzlich den Verein in der Verantwortung, als „Zukunft Blau-Schwarz“ sind wir im Vorfeld der kommenden MV aber auch selbst bereit uns der Umsetzung dieser Vorschläge (unterstützend) anzunehmen.
Ein wichtigeres Organ, aber kein Neuland
Zusammenfassend ist es richtig, dass der neue Aufsichtsrat mit seinen erweiterten Befugnissen und Aufgaben nach dem Vorschlag von „Zukunft Blau-Schwarz“ zu einem entscheidenderen Gremium des 1. FC Saarbrücken e.V. werden würde. Folglich ist in dieser Struktur natürlich auch eine vielseitigere Besetzung des AR mit qualifizierten Personen wichtig, um den veränderten Anforderungen an das Gremium gerecht werden zu können.
Mit all dem betreten wir jedoch kein Neuland! Im Gegenteil arbeiten eine Vielzahl anderer Vereine bereits seit Jahren erfolgreich in vergleichbarer Weise, auch dort gelingt es den ehrenamtlichen Aufsichtsrat geeignet zu besetzen. Wir sind davon überzeugt, dass unter einer neuen Struktur dieses Amt auch beim 1. FC Saarbrücken für Experten attraktiver werden würde und trauen vor allem auch unserer Mitgliedschaft zu, die für die Tätigkeit am besten qualifizierten Personen in das Amt zu wählen.
Nehmen wir unsere Zukunft also selbst in die Hand, denn für den FCS wird’s höchste Zeit!
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